Vorgehensweise beim Kauf
Mündliche Reservierung
Der Zukünftige Verkäufer ermöglicht eine vorläufige Reservierung für die Dauer von drei Werktagen. In dieser Zeit bietet er die Immobilie keinem Anderen an, der Interessent muss während dieser Zeit zur Beibehaltung der Reservierung einen Reservierungsvertrag schließen. Die mündliche Reservierung kann telefonisch, per E-Mail, mit dem Kontaktformular oder persönlich vorgenommen werden.
Nach Ablaufen der Frist von 3 Tagen ohne Abschluss eines Reservierungsvertrags wird die Immobilie weiteren Interessenten angeboten. Mit der mündlichen Reservierung sind keinerlei Gebühren verbunden und sie kann daher jederzeit ohne jede Sanktion storniert werden.
Der Zukünftige Verkäufer behält sich das Recht vor, die mündliche Reservierung nicht vorzunehmen (z.B. bei Missbrauch des Reservierungssystems, wie etwa wiederholte Reservierung ohne nachfolgenden Abschluss des Reservierungsvertrags, Reservierung von mehreren Wohnungen im Rahmen eines Projekts, Reservierung mit offensichtlich falschen Angaben u.ä.)


Reservierungsvertrag – Persönlicher Abschluss
Nach Vereinbarung eines persönlichen Treffens mit dem Verkäufer kommt der Kunde zu ihm in unser Verkaufszentrum. Es werden die Bedingungen des Immobilienkaufs erläutert und anschließend der Reservierungsvertrag geschlossen. Die Reservierungsgebühr von 70 000 CZK mit MwSt. kann bargeldlos durch Banküberweisung entrichtet werden, und zwar innerhalb von fünf Tagen nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags. Erst nach dem Entrichten dieser Gebühr wird der Reservierungsvertrag wirksam. Die Reservierung gilt 14 Tage, in dieser Zeit sollte der Interessent definitiv die Finanzierung in die Wege leiten.

Beschaffung der Finanzierung
Um Ihnen den Prozess des Wohnungskaufs zu vereinfachen, haben wir für Sie empfohlene Varianten einer Finanzierung nur mit Eigenmitteln vorbereitet. Es handelt sich selbstverständlich nur um vorgeschlagene Abläufe – jeden Kunden behandeln wir individuell und wir ermöglichen Ihnen, im Rahmen der Möglichkeiten, den Kauf nach Ihren Vorstellungen zu finanzieren. Der Listenpreis bleibt der gleiche ohne Rücksicht auf die Verwendung oder Nichtverwendung eines empfohlenen Ablaufs und ist an keine Sonderbedingungen gebunden.
Kaufvorvertrag (KVV)
Innerhalb der Reservierungsfrist und nach der Beschaffung der Finanzierung wird der Kaufvorvertrag unterzeichnet. Dieser legt fest, zu welchen Bedingungen es zum Abschluss des Kaufvertrags kommt. Die Hauptbedingung ist dabei die amtliche Bauabnahme des Projekts. Innerhalb von vierzehn Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvorvertrags ist der Interessent verpflichtet, 15 % vom Kaufpreis mit MwSt. (von diesem Betrag wird die Reservierungsgebühr abgezogen) auf das von der finanzierenden Bank des Zukünftigen Verkäufers geführte Projektkonto zu bezahlen.


Kundenauswahl
Da das Projekt aufgrund eines rechtskräftigen Raumordnungsbescheids und einer Baugenehmigung ausgeführt wird, ermöglichen wir keine Änderungen auf Kundenwunsch, die in einer Anpassung der Wohnungseinheit als solche bestehen würden. Insbesondere handelt es sich um Änderungen, die die Bauausführung, die Raumaufteilung oder eine Ausstattung der Innenräume und der Nebenräume der Wohnung in einem höheren Standard betreffen.
Vor Ausführung der entsprechenden Bauphasen kann der Kunde jedoch aus angebotenen Standards auswählen (Wandfliesen, Bodenfliesen, Türen, Sanitärbereich). Interessenten kann die Möglichkeit angeboten werden, zusätzlich eine Ausstattung der Wohnungseinheit im gehobenen Standard zu bestellen (z.B. Außenjalousien, Videotelefon u.ä. im Einklang mit dem Bauzeitplan).
Bau, Bauabnahme
Voraussichtlicher Fertigstellungstermin - Herbst 2021.
Nach der amtlichen Bauabnahme werden die Interessenten zur Bezahlung des restlichen Teils des Kaufpreises auf das von der finanzierenden Bank des Zukünftigen Verkäufers geführte Projektkonto aufgefordert. Der Zukünftige Verkäufer sorgt spätestens 60 Tage nach Bezahlung dieses Teils des Kaufpreises und unter den mit der finanzierenden Bank vereinbarten Bedingungen für die Löschung des Grundpfandrechts zum zukünftigen Übertragungsgegenstand (der Löschungsantrag wird vor dem Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts des Interessenten gestellt, dieser nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für eine bestimmte kurze Frist dieses Grundpfandrecht der finanzierenden Bank immer noch im Liegenschaftskataster aufscheint).


Übernahme der Wohnung und Kaufvertrag (KVV)
Voraussichtliches Datum - Herbst / Winter 2021.
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt nach Erteilung des amtlichen Bauabnahmebescheids (der sog. Kollaudationszustimmung) und nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird die Wohnung übergeben (Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls) und der Interessent kann mit dem Einzug beginnen. Ab dem Augenblick der Wohnungsübergabe ist er verpflichtet, sämtliche mit der Nutzung der Immobilie verbundenen Gebühren zu zahlen (und Verträge mit den Dienstleistern und Energieversorgern zu schließen).
Eintragung im Liegenschaftskataster
Das Eigentumsrecht des Interessenten wird im Liegenschaftskataster nach Ablauf der Schutzfrist ab Antragstellung auf Einverleibung des Eigentumsrechts zugunsten des Interessenten eingetragen.


Garantiezeiten
Der Zukünftige Verkäufer gewährt dem Interessenten eine Garantie für die Qualität des baulichen Teils der Immobilie in der Dauer von sechsunddreißig (36) Monaten sowie bei ihren Einrichtungsgegenständen und ihrer Ausstattung in der vom jeweiligen Herrscher festgelegten Dauer. Die Garantiezeit läuft ab dem Tag der Einverleibung des Eigentumsrechts zur Liegenschaft in das betreffende Liegenschaftskataster, d.h. ab dem Tag, an dem der Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts beim zuständigen Katasteramt gestellt wird. Die Garantiezeit für die gemeinsam genutzten Gebäudeteile währt sechsunddreißig (36) Monate ab dem Entstehungstag der Gemeinschaft der Eigentümer, d.h. ab dem Tag der Eintragung der Eigentümergemeinschaft im öffentlichen Register. Bei Lieferungen von Erzeugnissen und Einrichtungen zur Ausstattung der Einheit oder der gemeinsam genutzten Gebäudeteile wird die Garantiezeit von deren Herstellern festgelegt.
Die Vorgehensweise bei der Geltendmachung von Mängelrügen wird durch die Garantieordnung (Reklamationsordnung) geregelt.